Filesharing: Klagen am Wohnsitz des Beklagten?
Und Sie können doch nicht Klagen wo Sie wollen……
Kürzlich hatte sich das Amtsgericht in Frankfurt mit der Frage zu beschäftigen, wo ein behaupteter Filesharing Verstoß gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Diesbezüglich war bisher weit verbreitete Ansicht der Rechtsprechung, dass der sog. fliegende Gerichtsstand auch für Filesharing-Fälle gelte. Dieser besagt, dass eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz bei Rechtsverstößen im Internet bei jedem beliebigen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden kann. Dies wurde damit begründet, dass bei deliktische Verstößen, d.h. bei Verstößen aus unerlaubter Handlung, immer das Gericht, als Streitgericht, gewählt werden könne, an dem die unerlaubte Handlung begangen wurde.