ABMAHNUNG WEGEN FILESHARING

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Informationen rund um das Thema Abmahnung wegen Filesharing:

Auf den folgenden Seiten möchte wir Sie umfassend über das Thema Abmahnungen wegen der Nutzung von peer2peer Tauschbörsen (sog. Filesharing über BitTorrent, eMule, eDonkey, Kazaa, Limewire, Shareaza oder ähnliche Tauschbörsen-Software) im Internet informieren.

Sollten Sie Informationen zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht suchen, finden Sie diese hier. Für den Fall, dass Sie von einem Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden sind, so finden Sie hier nähere Informationen.

Im einzelnen bieten wir Ihnen hier folgende Informationen zum Thema Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten von Filmen, Musik oder Spielen in Internettauschbörsen und Verteidigung gegen Abmahnkosten:

  • Allgemeine Informationen zur Frage der richtigen bzw. modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Informationen zu einzelnen Abmahnungen unterschiedlicher Kanzleien (z.B. Waldorf-Frommer, Fareds, Negele, Rasch u.a.) und Rechteinhaberfinden Sie seitlich im Hauptmenü.
  • Einen kurzen Überblick der Rechtsprechungzum Thema Abmahnung wegen Filesharing und Erstattungspflicht der Abmahnkosten.
  • In unserem Blogfinden Sie aktuelle Informationen zu den verstärkt seitens der Rechteinhaber verstärkt abgemahnten Dateien.

Sind Sie wegen des Downloads von Filmen, Musik oder Software abgemahnt worden und wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist gefordert, dann nehmen Sie für eine individuelle und vor allem persönliche Rechtsberatung bitte über unser Kontaktformular oder per Email, Fax oder Telefon Kontakt mit uns auf. Gerne steht Ihnen unsere Abmahnhotline auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten. Aufgrund unserer Spezialisierung können wir Ihren Fall professionell und in der Regel deutlich kostengünstiger Vertreten, als Anwälte, welche sich in die Materie zunächst umfassend einarbeiten müssen. Trotzdem müssen Sie auf eine individuelle und persönliche Beratung nicht verzichten. Wir beraten unsere Mandanten persönlich und beschränken unsere umfassende Beratung nicht darauf allgemein gehaltene Emails zu verschicken. Wir vertreten Sie außergerichtlich, auch bundesweit zum angemessenen Pauschalpreis. Sofern Sie nicht in der Lage seien sollten einen Anwalt zu bezahlen, besteht weiterhin die Möglichkeit Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen.   Ungeachtet dessen, ob Sie sich entscheiden uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, sollten Sie wenn Sie abgemahnt worden sind, folgendes beachten:

  1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.
  2. Rechtsrat einholen.
  3. Die gesetzten Fristen unbedingt einhalten, da andernfalls eine kostenträchtige einstweilige Verfügung droht.
  4. Im Regelfall nicht die mit der Abmahnung zugesandte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Beachten Sie, dass Sie an den Inhalt der Unterlassungserklärung für 30 Jahre gebunden sind. Eine Kündigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen denkbar. Insoweit ist in der Regel die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung anzuraten.

Ihr Rechtsanwalt E. Strohmeyer

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