TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Das Internet- bzw. Onlinerecht ist kein klassisches Rechtsgebiet, sondern ist die Schnittstelle aus verschiedenen Bereichen des Rechts. Insbesondere finden sich Berührungspunkte mit den folgenden Bereichen des Rechts:

Urheberrecht:

Als Urheberrecht wird Schutz des Werkes für seinen Urheber bezeichnet. Die Schnittstellen zum Internetrecht finden sich insbesondere im Bereich der Nutzung von Internet-Tauschbörsen, der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern auf Webseiten sowie der Übertragung von Nutzungsrechten, beispielsweise durch Gestaltung und Prüfung von Softwarelizenzverträgen.

Allgemeines und besonderes Zivilrecht:

Dies spielt insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Internetpräsenzen und Nutzung im Bereich des E-Commerce eine wesentliche Rolle. Insbesondere spielt hierbei die Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Bedürfnisse des Onlinehandels, die rechtssichere Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen und die Prüfung und Gestaltung kompletter Shop-Systeme eine Rolle.

Ferner ist auch der Bereich des Internethandels über Auktionsplattformen, wie beispielsweise Ebay und die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Lichte des allgemeinen Zivilrechts zu betrachten, wobei diesbezüglich wesentliche Schwerpunkte des Internetrechts die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Verbraucherrechten sind.

Wettbewerbsrecht:

Mit dem Wettbewerbsrecht soll der freie Wettbewerb zwischen Unternehmen gewährleistet werden. Hierbei spielt gerade im Bereich des auch für die Konkurrenten sehr transparenten Internets die Abmahnung als Instrument der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche eine wesentliche Rolle. Ferner fließen in diesem Bereich auch marken- und namensrechtliche Gesichtspunkte ein, welche häufig die Registrierung, Übertragung und Nutzung von Domains betreffen.

Telekommunikationsrecht:

Diese betreffen insbesondere Probleme im Bereich der Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich der sog. Mehrwertdienste und die von den Betreibern zu erfüllenden gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Telediensten (Impressumspflicht etc.).

Datenschutzrecht

Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere das -Telekommunikationsgeheimnis– zu gewährleisten und einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen. Diesbezüglich sind seitens der Diensteanbieter immer weitreichendere Informations- und Belehrungspflichten zu erfüllen.

Ferner sind auch innerbetrieblich zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, so ist beispielsweise in der Mehrzahl der Unternehmen ein entsprechend geschulter Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Hierbei ist es möglich einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten entsprechend schulen zu lassen, oder diese Tätigkeit durch Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, z.B. einen Anwalt, auszulagern.

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