| Abmahnung Lana Del Rey -Born to Die |
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| Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer |
| Mittwoch, den 28. März 2012 um 07:02 Uhr |
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Ein Mandant übersandte uns kürzlich eine neue Abmahnung der Firma Universal Music.
Wer mahnt ab? Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin
Durch wen wird abgemahnt? Die Abmahnung werden von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg verschickt. Was wird abgemahnt? Die Abmahnung betrifft das Album "Born to Die" der Interpreten "Lana del Rey".
Was wird konkret gefordert? Neben einer nach unserer Ansicht für den Abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung mittels welcher der Verstoß zugegeben wird, wird ferner ein ein pauschaler Abgletungsbetrag in Höhe von 1.200,- € gefordert. Daneben wird im Rahmen der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- € aufgeführt, welche nach unserer Beurteilung deutlich überzeichnet sein dürfte.
Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch finden Sie hier.
Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung: 1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. 2. Rechtsrat einholen. 3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.
Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Rasch bzw. der Universal Music GmbH erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zusenden. Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 - 520 68 26. Sprechen Sie uns an |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Mai 2012 um 21:34 Uhr |


