Donnerstag, 23 Mai 2013
 
 
Abmahnung Navteq Karten Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Montag, den 10. Oktober 2011 um 21:47 Uhr

Aktuell lässt die Firma Navteq wegen der behaupteten Verletzung von Urheberrechten an digitalen Kartenausschnitten abmahnen.

 

Wer mahnt ab?

NAVTEQ (DE) GmbH, Düsseldorfer Str. 40a, 65760 Eschborn

 

Durch wen wird abgemahnt?

Anwaltskanzlei Graf von Westphalen

Was wird abgemahnt?

-Digitale Kartenausschnite der Deutschlandkarten der Firma Navteq, wegen der Benutzung auf Webseiten.

Was wird gefordert?

Neben einer nach unserer Ansicht für den abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung wird ferner ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 600,- € gefordert.

 

Nähere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung und zu den Abmahnungen der Kanzlei Graf von Westphalen finden Sie hier.

 

Sollten Sie eine Abmahnung der Firma Aerosoft oder der Kanzlei Graf von Westphalen bzw. der Navteq GmbH erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 - 520 68 26

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 um 22:20 Uhr