| Abmahnung Navteq Karten |
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| Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer |
| Montag, den 10. Oktober 2011 um 21:47 Uhr |
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Aktuell lässt die Firma Navteq wegen der behaupteten Verletzung von Urheberrechten an digitalen Kartenausschnitten abmahnen.
Wer mahnt ab? NAVTEQ (DE) GmbH, Düsseldorfer Str. 40a, 65760 Eschborn
Durch wen wird abgemahnt? Anwaltskanzlei Graf von Westphalen Was wird abgemahnt? -Digitale Kartenausschnite der Deutschlandkarten der Firma Navteq, wegen der Benutzung auf Webseiten. Was wird gefordert? Neben einer nach unserer Ansicht für den abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung wird ferner ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 600,- € gefordert.
Nähere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung und zu den Abmahnungen der Kanzlei Graf von Westphalen finden Sie hier.
Sollten Sie eine Abmahnung der Firma Aerosoft oder der Kanzlei Graf von Westphalen bzw. der Navteq GmbH erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 - 520 68 26 |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 um 22:20 Uhr |


