Sonntag, 19 Mai 2013
 
 
Aktuelle Abmahnungen
Abmahnung Order Online USA durch RAe Bode Partner Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Donnerstag, den 21. März 2013 um 11:09 Uhr

Uns liegt aktuelle eine Abmahnung der Fa. Order Online USA, Inc vor. Mit dieser Abmahnung werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche, aufgrund fehlender Umsetzung der sog. Button-Lösung geltend gemacht.

 

Was wird gefordert:

Die Fa. Order Online USA, Inc, welche interessanterweise aus den USA Waren in Deutschland über diverse Internetshops anbietet, macht Unterlassungsansprüche wegen fehlender Umsetzung der sog. Button-Lösung geltend. Hierbei wird gefordert, dass der Abgemahnte es zu unterlassen in seinem Onlineshop Artikel an Endverbraucher zu verkaufen, ohne vor Vertragserklärung die wesentlichen Merkmale der jeweiligen Artikel vor Vertragserklärung klar und verständlich mitzuteilen. Verwiesen wird hierbei auf die Regelungen § 312g BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. HS EGBGB. Ferner soll sich der Abgemahnt verpflichten künftig nicht mehr bei dem Bestellbutton die Bezeichnung bestellen zu verwenden.

 

Weiterhin sieht die vorgefertigte Unterlassungserklärung vor, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- € für jeden zukünftigen Verstoß fällig werde.

 

Ferner und ebenfalls nicht uninteressant dürfte es sein, dass weiterhin Anwalts- bzw. Abmahnkosten auf einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,- € gefordert werden (dies entspricht 839,- € bei einer Mittelgebühr). Für Schnellzahler gibt es auch einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 770,- €.

 

Durch wen wird abgemahnt:

Fa. Order Online USA, Inc., 109 E 17th St 25, WY 82001 Cheyenne, USA

 

Durch wen werden die Abmahnungen ausgesprochen:

 

Rechtsanwälte Bode & Partner Hamburg

 

Ungeachtet der im Einzelfall zu entscheidenen Frage, ob ein Anspruch überhaupt besteht, sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden, da diese letztlich über 30 Jahre ihr Gültigkeit behält. Weiterhin bestehen aus unserer Sicht Zweifel im Hinblick auf die Höhe und Berechtigung der geltend gemachten Forderungen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung von der Fa. Order Online USA erhalten haben, so bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0511/ 45 000 89-0 oder Ihre Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 21. März 2013 um 11:32 Uhr
 
Abmahnung Sandhage Widerrufsbelehrung Joo Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Montag, den 30. Juli 2012 um 10:57 Uhr

Die Kanzlei Sandhage verschickt derzeit Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Angeboten auf der Verkaufsplattform sumoscout.de.

 

Die Abmahnungen spricht der Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Frau Angela Joo aus. die Abmahnung zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass keine Vollmacht mitgeschickt wird. Die Bevollmächtigung wird lediglich anwaltlich versichert. Dies ist aus unserer Sicht unüblich, so dass hier die Vollmacht zunächst nachgewiesen werden sollte.

 

Ferner betrifft die Abmahnung die Verwendung der Widerrufsbelehrung in der Fassung von 2010. So dass im Rahmen der Abmahnung geltend gemacht wird, dass diese nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auf diese Problematik wurde im Rahmen der Newsletter der Plattform Sumoscout auch im Vorfeld hingewiesen um unnötige Abmahnungen zu vermeiden.

 

Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Sandhage, Leuchtenburger Str. 40, 14165 Berlin ausgesprochen.

 

Gefordert wird neben einer aus unserer Sicht ungünstigen Unterlassungserklärung, welche eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- € beinhaltet, Schadenersatz in Höhe von 651,80 €.

 

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

 

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Sandhage bzw. der Frau Angela Joo erhalten haben, so vertreten wir Sie außergerichtlich gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.  zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 - 520 68 26.

Sprechen Sie uns an

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. Juli 2012 um 20:18 Uhr
 
Abmahnung Thron Sandhage Widerrufsbelehrung Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Montag, den 30. Juli 2012 um 10:52 Uhr

Die Kanzlei Sandhage verschickt derzeit Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Angeboten auf der Verkaufsplattform sumoscout.de.

 

Die Abmahnungen spricht der Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Frau Christine Thron aus. die Abmahnung zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass keine Vollmacht mitgeschickt wird. Die Bevollmächtigung wird lediglich anwaltlich versichert. Dies ist aus unserer Sicht unüblich, so dass hier die Vollmacht zunächst nachgewiesen werden sollte.

 

Ferner betrifft die Abmahnung die Verwendung der Widerrufsbelehrung in der Fassung von 2010. So dass im Rahmen der Abmahnung geltend gemacht wird, dass diese nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auf diese Problematik wurde im Rahmen der Newsletter der Plattform Sumoscout auch im Vorfeld hingewiesen um unnötige Abmahnungen zu vermeiden.

 

Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Sandhage, Leuchtenburger Str. 40, 14165 Berlin ausgesprochen.

 

Gefordert wird neben einer aus unserer Sicht ungünstigen Unterlassungserklärung, welche eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- € beinhaltet, Schadenersatz in Höhe von 411,30 €.

 

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

 

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Sandhage bzw. der Frau Christine Thron erhalten haben, so vertreten wir Sie außergerichtlich gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.  zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 - 520 68 26.

Sprechen Sie uns an

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. Juli 2012 um 10:57 Uhr
 
Abmahnung Marx Sandhage wegen Widerrufsbelehrung Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Montag, den 30. Juli 2012 um 10:27 Uhr

Die Kanzlei Sandhage verschickt derzeit Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Angeboten auf der Verkaufsplattform sumoscout.de.

 

Die Abmahnungen spricht der Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Frau Ines Marx aus. die Abmahnung zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass keine Vollmacht mitgeschickt wird. Die Bevollmächtigung wird lediglich anwaltlich versichert. Dies ist aus unserer Sicht unüblich, so dass hier die Vollmacht zunächst nachgewiesen werden sollte.

 

Ferner betrifft die Abmahnung die Verwendung der Widerrufsbelehrung in der Fassung von 2010. So dass im Rahmen der Abmahnung geltend gemacht wird, dass diese nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ferner wird ebenfalls geltend gemacht, dass die sog. 40-Euro-Klausel verwandt wird, welche seperat zu vereinbaren sei. Zu diesem Thema haben wir hier umfassende Informationen zusammengestellt. Auf diese Problematik wurde im Rahmen der Newsletter der Plattform Sumoscout auch im Vorfeld hingewiesen um unnötige Abmahnungen zu vermeiden.

 

Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Sandhage, Leuchtenburger Str. 40, 14165 Berlin ausgesprochen.

 

Gefordert wird neben einer aus unserer Sicht ungünstigen Unterlassungserklärung, welche eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- € beinhaltet, Schadenersatz in Höhe von 411,30 €.

 

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

 

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Sandhage bzw. der Frau Ines Marx erhalten haben, so vertreten wir Sie außergerichtlich gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.  zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 - 520 68 26.

Sprechen Sie uns an

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. Juli 2012 um 10:57 Uhr
 
Abmahnung -Before the dinosaurs - Aura Dione Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Montag, den 23. Juli 2012 um 10:31 Uhr

Die Firma Universal Music lässt erneut Abmahnungen wegen eines Musikalbums aussprechen. Ein entsprechendes Abmahnschreiben wegen des Anbietens urheberrechtlich geschützter Werke legte unsheute ein Mandant vor.

 

Wer mahnt ab?

Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin

 

Durch wen wird abgemahnt?

Die Abmahnungen werden von Kanzlei Rasch aus Hamburg verschickt.

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