| eBay-Shopbetreiberrecht |
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| Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer |
| Dienstag, den 10. Mai 2011 um 17:44 Uhr |
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Sofern Sie Informationen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing im Internet und modifizierte Unterlassungserklärung suchen so finden Sie diese hier. Informationen zum Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnung suchen, finden Sie diese hier.
Abmahnungen bei eBay-VerkäufenEine erhebliche Gefahr für AnbieterAufgrund der Transparenz des Wettbewerbs im Internet und insbesondere bei Verkäufen über Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay oder Amazon, werden immer häufiger Anbieter und Shopbetreiber zu Adressaten von Abmahnungen. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die häufigsten Fehlerquellen der Shopbetreiber geben. Auf die häufigsten Abmahnfallen werden wir zukünftig in gesonderten Beiträgen informieren.
Auf den Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay und Amazon, bieten häufig nicht nur professionelle Anbieter Waren zum Verkauf an, vielmehr handelt es sich teilweise um Privatpersonen, welche ebenfalls im kleinerem Rahmen Artikel zum Verkauf anbieten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass gerade diese unerfahrenen Verkäufer häufig im Auftrag professioneller Anbieter abgemahnt werden.
Abmahnrisiken bei PrivatverkäufenSofern es sich auch im rechtlichen Sinne um Privatverkäufe handelt, werden diese Verkäufer häufig mit den folgenden Verstößen konfrontiert und abgemahnt:
Nicht jede als privater Verkäufer angemeldete Person ist auch im rechtlichen Sinne ein privater AnbieterDarüber hinaus besteht auch bei vermeintlich privaten Verkäufen das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung von professionellen Anbietern. Dies ergibt sich daraus, dass ein Verkäufer bereits dann als gewerblich anzusehen ist, wenn er dauerhaft Waren in einem erheblichen Ausmaß anbietet. Zur Abgrenzung zwischen gewerblichen und privaten Anbietern hat die Rechtsprechung einige Kriterien entwickelt, wobei die Rechtsprechung zu dieser Frage keinesfalls als einheitlich anzusehen ist. Daher fallen teilweise die aus ihrer Sicht privat verkaufenden Anbieter aus allen Wolken wenn diese sich plötzlich einer wettbewerbrechtlichen Abmahnung ausgesetzt sehen.
Häufige Abmahnrisiken bei gewerblichen eBay-VerkäufernAls gewerblicher Anbieter im Internet bestehen erhebliche Risiken wegen Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen abgemahnt zu werden. Die folgende Aufzählung ist keinesfalls als abschließend anzusehen und soll lediglich einen kleinen Überblick über die häufigsten Fehler geben.
Wie Sie aus der obigen nicht abschließenden Aufzählung entnehmen können, bestehen erhebliche rechtliche Hürden beim Verkauf über das Internet. Daher ist zu empfehlen, auch und gerade beim Verkauf über eBay rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Näherer Informationen zu unseren Leistungen bei der Erstellung rechtssicherer AGB finden Sie hier.
Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen kompetent und bundesweit weiter. Sofern die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht zu vermeiden ist, werden wir Sie bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen und die Berechtigung der weiteren Ansprüche prüfen.
Weiterhin helfen wir Ihnen Ihren Webshop rechtssicher aufzustellen. Die dafür anfallenden Kosten liegen in der Regel deutlich unterhalb den Kosten, welche für eine berechtigte Abmahnung anfallen würden.Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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