| Abmahnung Fareds |
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| Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer |
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In diesem Bereich möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die derzeit von der Kanzlei Fareds vertretenen Rechteinhaber geben. Zu den Abmahnschreiben ist festzustellen, dass hier zumeist eine für den Abgemahnten sehr ungünstige Unterlassungserklärung gefordert wird, welche insbesondere vorsieht, dass eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von mehr als 5.000,- € verlangt wird.
Darüber hinaus wird in den meisten Fällen seitens der Rechtsanwaltskanzlei in der Regel ein pauschaler Abgeltungsbetrag zwischen 450,- € und 850,- € gefordert.
In der Vergangenheit wurden seitens der Kanzlei Fareds die folgenden Rechteinhaber vertreten:
Gerne vertreten wir Sie im Falle einer erhaltenen Abmahnung zum angemessenen Festpreis. Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing finden Sie hier.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. August 2011 um 11:42 Uhr |


